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Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Hood.de hat ein grundlegendes Interesse an einem „sauberen“ Marktplatz, in welchem Rechte Dritter nicht verletzt werden. Da wir jedoch nicht vollständig ausschließen können, dass Mitglieder entgegen den Marktplatzbedingungen und trotz entsprechender Warnhinweise durch Hood.de gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild) Dritter im Rahmen ihrer Produktpräsentationen verletzen, haben wir uns zum Ziel gesetzt, diesen Rechtsverstößen bestmöglich entgegenzuwirken.

Um Inhaber gewerblicher Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte (im Folgenden sämtlich als "Schutzrechte" bezeichnet) beim Melden und Löschen rechtswidriger Angebote zu unterstützen, haben wir ein Programm entwickelt, welches Rechteinhabern eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit eröffnet, auf rechtsverletzende Angebote hinzuweisen und deren Löschung zu verlangen. Eine Löschung erfolgt jedoch nicht, wenn diese ausdrücklich nicht gewünscht wird. Personen und Unternehmen, die Inhaber eines der vorgenannten Rechte sind, sind als Teilnehmer des IPR-Programms herzlich willkommen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals deutlich darauf hin, dass nicht Hood, sondern einzig der Anbieter für die Inhalte seiner Produktpräsentationen verantwortlich ist. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen, die über die Löschung des Angebotes hinausgehen, grundsätzlich an den Anbieter wenden. Voraussetzung für eine Löschung ist, dass wir von dem Rechteinhaber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter auf die konkrete Präsentation und die konkrete Art der Rechtsverletzung aufmerksam gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass uns vor der Löschung etwaiger Präsentationen die die jeweilige Rechtsverletzung begründenden Umstände dargelegt werden müssen. Eine pauschale Behauptung ohne konkrete Anhaltspunkte reicht nicht aus.

Durch die Teilnahme am IPR-Programm erhalten Sie folgende Vorteile:

  • Löschung der Angebote, die eine schlüssige Verletzung Ihrer Schutzrechte darstellen.
  • Bearbeitung Ihrer Anzeige mit höchster Priorität durch speziell hierfür zuständige und geschulte Mitarbeiter von Hood.de.

Zur Nutzung des IPR-Programms füllen Sie bitte das Formular "Meldung rechtsverletzender Angebote" aus, unterschreiben es und senden es uns per Post, Fax oder E-Mail (iprhood.de) zu. Klicken Sie hier, um unser Formular "Meldung rechtsverletzender Angebote" zu erhalten. (Sie benötigen dafür den Acrobat Reader).

Datenauskunft
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, welches am 1. September 2008 in Kraft trat (Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2008, 1191 ff.)). Durch die Neufassung von § 140b PatG, § 24 b GebrMG, § 19 MarkenG und § 46 GechmMG sowie § 101 UrhG besteht zwar nunmehr ein gesetzlich normierter Auskunftsanspruch des Verletzten gegenüber Dritten, welche nicht als Störer verantwortlich sind, hierfür muss die Rechtsverletzung allerdings im gewerblichen Ausmaß begangen worden sein. Weiterhin muss der Rechteinhaber Klage erhoben haben oder es muss eine offensichtliche Rechtsverletzung gegeben sein. Diese Voraussetzungen müssen durch Sie nachgewiesen werden. 

Darüber hinaus steht Hood.de ein gesetzlich normierter Anspruch auf Erstattung der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen zu. Das heißt, die Auskunftserteilung erfolgt ausschließlich gegen Kostenerstattung. Auch die konkrete Auskunftserteilung auf Ersuchen der Sicherheitsbehörden ist im Regelfall mit Kosten verbunden. Dies ergibt sich in erster Linie aus den personellen Aufwendungen für die Recherche nach den gewünschten Daten. Für Überwachungsmaßnahmen nach § 100a, b StPO sind Entschädigungen nach dem zum 01.07.2004 in Kraft getretenen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu gewähren, § 23 Abs. 1 Nr. 3 JVEG. Die Regelung entspricht dabei der Vorgängernorm in § 17a Abs. 1 Nr. 3 ZSEG. Das OLG Zweibrücken (in: DuD 1998, 168/169) hat in einer Entscheidung zu dem alten ZSEG festgestellt, dass die Vorschriften des ZSEG für jene Fälle anzuwenden seien, in denen kostenpflichtige Ermittlungen auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Demnach sind Auskünfte auf der Grundlage des § 161 StPO und §§ 100g, h StPO nach dem ZSEG (jetzt JVEG, § 23 Abs. 1 Nr. 2) zu entschädigen. Einzelheiten über das Verfahren und Entschädigungshöhe sind dem JVEG zu entnehmen.

 Weitere Informationen

  • Wenn Sie ein Anbieter sind, dessen Angebot aufgrund einer Mitteilung eines IPR-Teilnehmers gelöscht wurde, teilt Ihnen Hood automatisch den Grund für die Löschung und die Adresse des Rechteinhabers mit.
  • Falls Sie Fragen zu den vorgebrachten Rechtsverletzungen haben, sollten Sie sich an den Rechteinhaber wenden.
  • Wenn Sie zur Löschung Fragen an Hood haben, klicken Sie bitte hier. (Wir empfehlen, unsere Datenschutzerklärung zuvor nochmals durchzulesen.)

Sollte sich nach Mitteilung des vermeintlichen Rechteverletzers keine offensichtliche Rechtsverletzung ergeben, da dieser nachvollziehbare oder zumindest durch Hood.de rechtlich nicht abschließend prüfbare Argumente - welche eine Rechtsverletzung ausschließen würden - vorträgt, behält sich Hood.de das Recht vor, das beendete Angebot wieder freizugeben oder von einer Beendigung bzw. Löschung abzusehen.



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Wie können wir behilflich sein?

Hat Ihnen unsere Online-Hilfe nicht bei der Beantwortung Ihrer Frage geholfen oder benötigen Sie weitergehende Unterstützung, kontaktieren Sie hier direkt den Hood-Kundendienst.

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