Der SofarSolar 1.1KTL-G3 ist ein ausgefeilter, kompakter und leichter Solar-Wechselrichter für kleinste einphasige PV-Anlagen.
Mit einem Wirkungsgrad von bis zu 97,7% maximiert er den Energieertrag Ihrer Solaranlage. Die integrierte Zero-Export-Funktion ermöglicht es dem Benutzer, die Netzeinspeiseleistung zu begrenzen, indem er einfach einen Stromwandler zum System hinzufügt.
Im Lieferumfang des Wechselrichters ist ein WiFi-Stick enthalten, mit dem der Wechselrichter einfach mit dem Sofar-Überwachungsportal verbunden werden kann.
EINPHASIG EINZEL-MPPT
• Max. Wirkungsgrad bis zu 97,7%
• 140% DC-Überlast
• RS485, WiFi, optional: Ethernet
• Eingebaute Null-Export-Funktion
• Geringes Gewicht, schnell und einfach zu installieren
• IP65-Schutz vor Wassereintritt
Produktinformationen für Photovoltaik Module Trina Solar 425W - TSM-425-DE09R.08
Das hochwertige monokristalline Photovoltaikmodul TSM-425-DE09R.08W aus der Vertex S-Serie bietet mit 425 W das beste Verhältnis von Leistung, Größe und Gewicht.
Es weist einen hervorragenden Wirkungsgrad von 21,3 % auf.
Das Modul verwendet Half-Cut-Zellen und Multi-Busbar-Technologie.
Es wird mit einer langjährigen 15-Jahres-Garantie geliefert.
Das Modul ist mit den gängigsten Herstellern von Wechselrichtern, Optimierern und Montagesystemen kompatibel.
Einige Vorteile der Module:
Technische Daten der Module:
_________________________________________
Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV
Der Preis für dieses Angebot ist mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatkunden. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 % für die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer PV-Anlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.