Herstellerteilenummer: 5021103
Bei Blitzschutzanlagen handelt es sich um eine sehr komplexe Elektroinstallation, die teilweise gewerkübergreifend ist. Die Pflicht zur Installation von Blitzschutzanlagen besteht bei Häusern, die höher als 20 Meter sind, Häusern auf einer Bergkuppe oder Häusern mit Reet-, Holz- oder Strohdächern.
Es gibt keine Pflicht für die Montage eines Blitzschutzes bei Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden. Der Verband der Schadensversicherer (VdS) empfiehlt lediglich die Installation eines Blitzschutzes bei Anlagen mit mehr als 10 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung.
Sofern für ein Gebäude nach der Landesbauordnung ein Blitzableiter vorgeschrieben ist, darf nur ein Fachmann diese Anlage installieren. Wer ein Haus, für das kein Blitzschutz vorgeschrieben ist, mit einem Ableiter versehen möchte, darf diesen selber installieren.
Installation:
Für die Installation/Montage (Wasser und Elektroinstallation) sowie die Erstinbetriebnahme und die Wartung dieses Gerätes dürfen nur von einer Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit den gültigen Vorschriften sowie entsprechend dieser Anweisung ausgeführt werden!