Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (nicht betroffen sind Glühlampen, diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Zu den Produkten, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Saasil, Hofkamp 112, 42103 Wuppertal, Deutschland) zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (nicht betroffen sind Glühlampen, diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Zu den Produkten, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
- Lampen und Leuchten
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
- Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
- Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
- LED-Lampen
- Batterien und Akkus
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (nicht betroffen sind Glühlampen, diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Zu den Produkten, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.