Die 30 mm Mittelklemme ist ein wichtiges und praktisches Bauteil für die sichere Befestigung von Solarmodulen.
Nach Einziehen des Nutensteins in die Nut des Solarprofils wird die Mittelklemme mit der Zylinderkopfschraube fixiert.
Dadurch klemmt die Mittelklemme ein 30 mm starken Profilrahmen eines Solarpanels fest und sicher.
Die Mittelklemme kann zur Montage einfach in der Nut des Solarprofils verschoben werden.
Lieferumfang
1-200 Stück auswählbar
Mittelklemme Aluminium silber eloxiert
Sicherungsscheibe A2 Edelstahl
M8 Zylinderkopfschraube A2 Edelstahl
M8 Nutenstein Stahl verz.
MEHRWERTSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKPRODUKTE
Der Preis ist unter den nachfolgenden Voraussetzungen inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“):
1. Der Umsatzsteuersatz von 0% gilt für Lieferungen von Solarmodulen an Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher.
2. Die Inbetriebnahme der Anlage muss nach dem 01.01.2023 erfolgt sein.
3. Der Nullsteuersatz erfasst nur die Lieferung an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Die in der Lieferkette vorausgehenden Lieferungen (z. B. an Zwischenhändler, Leasinggeber, Mietverkäufer) unterliegen hingegen dem Regelsteuersatz.
4. Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule/ Speicher/wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus.
5. Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt nicht mehr als 30 kW Peak.
Die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage (Einheit) laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
Senden Sie uns daher mit oder nach ihrer Bestellung folgende Erklärung:
„Ich erkläre unwiderruflich, dass ich Betreiber einer Photovoltaikanlage bin und dass diese entweder auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG installiert oder deren installierte Bruttoleistung laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird und die bestellte Ware hierfür verwendet wird.“
an: info(ad)zenit-energy.de
Anderenfalls erhalten Sie eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis erhöht sich dadurch um die gesetzliche Mehrwertsteuer.