Leitungsschutzschalter Acti 9 iC60N, 6kA (IEC/EN 60898-1), 10kA (IEC/EN 60947-2). 3-polig, Nennstrom 16A, B-Charakteristik, Betriebsspannung (Ue) 380-415V AC, Isolationsspannung (Ui) 500V AC. Doppel-Anschlussklemme für Kabel und Stiftkammschiene an der Geräteober- und unterseite. Sprungschaltung für verschleißarmes Schalten der Kontakte. Mitfahrende Isolationsabdeckung. Betätigung des Hutschienen-Befestigungselements an der Gerätefrontseite für werkzeuglose Montage und leichte Erreichbarkeit für den Anwender. Mit mechanischer frontseitiger Fehlermeldeanzeige (VisiTrip) zur Anzeige von Auslösungen durch Überlast oder Kurzschluss. Sichere Kontaktanzeige (VisiSafe) des Leitungsschutzschalters, bei grüner Anzeige Sicherheit der Spannungsfreiheit auf der Abgangsseite. Klemmen IP20, mitfahrende Isolationsabdeckung. Doppel-Anschlussklemme von oben oder unten. Einfache Entnahme des Einzelgerätes bei installierter Phasenschiene, dank des frontseitig erreichbaren Befestigungselementes. Technologie der Auslöseeinheit- thermomagnetisch. Kombinierbar mit dem FI-Schutzschaltern der Baureihe Acti 9 iID, sowie dem FI Block Vigi iC60. Zusätzlich anreihbare Hilfsmodule (optional)- Anzeige von Schaltstellung, Fehlerauslösung, Arbeitsstromauslöser, Unterspannungsauslöser, Überspannungsauslöser. Farbton RAL 9003. Der iC60N Leitungsschutzschalter erfüllt folgende Normen- IEC/EN 60898-1 und IEC/EN 60947-2. Des Weiteren ist diese Baureihe VDE zertifiziert!.

Elektroinstallationen sollten immer von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Dies gewährleistet höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie der DIN VDE 0100 und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Diese Vorschriften regeln die Installation elektrischer Anlagen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards.

Durch die professionelle Ausführung werden potenzielle Gefahren wie Stromschläge oder Brände vermieden, und der Versicherungsschutz sowie Gewährleistungsansprüche bleiben erhalten. Zudem schreibt die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3) vor, dass elektrische Anlagen regelmäßig von Fachkräften geprüft werden müssen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Eine unsachgemäße Installation kann nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.