Produktinformationen "1500 L Flachtank für Abwasser und Silage"

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Einbau- und anschlussfertiger Abwassertank mit Eignungs-Zertifikat inkl. Schachtaufsatz und Deckel. Der Schacht kann mit dem Zwischenring verlängert werden. Der Deckel liegt bündig und optisch anprechend im Schachtrahmen. Das Eignungs-Zertifikat für die Nutzung als Abwasser-Sammelgrube/Fäkalientank wird von den meisten Behörden anerkannt. Sollten Sie eine DIBt-Zulassung benötigen, schauen Sie einfach nach unseren Tanks mit bauaufsichtlicher Zulassung (DIBt).

Der Tank hat die geringste Bauhöhe aller Flachtanks am Markt und durch die kubische Bauform kann die Grube senkrecht und ohne Arbeitsraumbreite ausgehoben werden. Höchste Stabilität durch das Kreuzgewölbe garantiert jahrzehntelange Sicherheit, ob im Garten oder unter der Einfahrt. Die RWT Flachtanks sind bis 2,2 t PKW-befarbar (bei mind. 60 cm Erdüberdeckung).

Die Behälter werden aus 100 % homogenem (sortenreinem) Polyethylen-LLD Recyclingmaterial gefertigt und schonen nicht nur Wasser- sondern auch Rohstoffreserven.

Unser Niederdruck-Rotationsverfahren sorgt für nahezu 100 % spannungsfreie, naht- und fugenlose Tanks mit gleichmäßig hoher Wandstärke.  Der Tank kann bis zur Tankschulter in Grundwasser eingebaut werden (Anleitung beachten).

AUF EINEN BLICK


 Liefer- und Leistungsumfang

 


Welche Grubengröße ist sinnvoll

                                                                    Kleingarten / Wochenendhaus               Einfamilienhaus
empfohlene Tankgröße:                                      250 - 1000 Liter pro Person                    1500 - 2000 Liter pro Person
empfohlenes Abfuhrintervall:                              1 - 3 mal pro Saison                                alle 2 - 4 Wochen
durchschnittlicher Abwasseranfall:                     30 - 50 Liter pro Person und Tag             ca. 100 Liter pro Person und Tag
                                        


Lieferung inkl. Entladung

Tanks bis 4500 Liter:

 Lieferung erfolgt mit einem Hebebühnenfahrzeug (max. 12 t) frei Bordsteinkante abgeladen.

 


*Garantiebedingungen Regenwasserzisternen und Sammelgruben

Die Regenwassertechnik Koops GmbH & Co.KG gewährt ihrem unmittelbarem Vertragspartner für alle angebotenen Regenwasserzisternen /Abwassersammelgruben die in der Produktbeschreibung der Verkaufsanzeige erwähnte Garantiezeit (5 bis 35 Jahre je nach Produkttyp).  Wird keine bestimmte Garantiezeit angegeben, besteht auch keine Garantie sondern die gesetzliche Gewährleistung. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1.       Die Garantie gilt nur für im Erdreich eingebaute Regenwasserzisternen oder Abwassersammelgruben. Bei einer oberirdischen oder teilweise oberirdischen Aufstellung (z.B. teilweise Einerdung) gilt diese Garantie nicht.

2.       Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung und gilt weltweit.

3.       Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf das Material und die Dichtigkeit der Zisterne oder Sammelgrube. Einbau- oder Zubehörteile für die Zisterne/Sammelgrube, z.B. integrierte Filter, Absaugrohre, Schachtaufsätze oder Tankdeckel gehören nicht zum Umfang dieser Garantie.

4.       Von der Garantie ausgenommen sind „optische“ Mängel, wie oberflächliche Kratzer, Riefen, Einkerbungen oder Witterungsspuren, wie sie bei Tiefbauprodukten durch Transport oder Lagerung üblicherweise vorkommen können, soweit diese die Dichtigkeit, Funktion und Langlebigkeit nicht beeinträchtigen.  Ebenfalls ausgenommen sind Verformungen des Materials bis zu einer Toleranz von 5 % soweit die Funktion der Zisterne/Sammelgrube nicht beeinträchtigt ist.

5.       Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel am Material der Zisterne/Sammelgrube auf, nimmt die RWT GmbH & Co.KG die Mängelbeseitigung auf Ihre Kosten vor. Die Entscheidung, in welcher Form eine Beseitigung der Mängel erfolgt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) liegt bei der RWT GmbH & Co.KG. 

6.       Im Falle eines anerkannten Garantiefalles bezieht sich die Garantieleistung ausschließlich auf kostenlosen Materialersatz/Reparatur. Darüber hinaus gehende Leistungen, wie Aus- und Einbaukosten sowie Mangelfolgekosten sind ausgeschlossen. Im Falle eines anerkannten Garantiefalles übernimmt die RWT GmbH & Co.KG die Transportkosten im Falle einer Neulieferung sofern die Transportkosten nachweislich nicht mehr als 20 % des originären Netto-Kaufpreises ausmachen.

7.       Nicht von der Garantie umfasst sind Schäden, deren Ursache ein nicht ordnungsgemäßer Einbau, unsachgemäßer Gebrauch oder Handhabung. Die Vorgaben der Montage- und Einbauanleitungen sowie die einschlägigen allgemeinen Hinweise, Vorschriften, Regelwerke und Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.

8.       Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen neben diesen Garantieregelungen und bleiben von diesen unberührt. Unsere Garantie beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.