Ohne die Zustimmung des Herstellers bzw. Urhebers dürfen Sie Bilder beim Verkauf nicht verwenden. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Hersteller ein ausschließliches Nutzungsrecht an der Fotografie hat. Die Zustimmung des Herstellers reicht im Zweifel aber auch nicht aus. Denn ist er nicht berechtigt Unterlizenzen zu erteilen, haften Sie selbst gegenüber dem Urheber der Fotografie. Auch die Zustimmung des Zwischenhändlers reicht hier nicht aus. Aus urheberrechtlicher Sicht sind Produkt und Produktfoto strikt voneinander zu unterscheiden.
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