Ist Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig oder sitzt Ihr Unternehmen außerhalb der EU, aber Ihr Warenlager befindet sich in einem EU-Mitgliedsstaat?
Aufgrund der seit 1. Juli 2021 gültigen Vorgaben des §3 3a UStG übernimmt Hood.de für Händler, deren Firmensitz und Warenlager sich außerhalb der EU befinden, bei Bestellungen unter einem Warenwert von 150 Euro den Einzug und die Abführung der Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden.
Ebendieses Verfahren gilt auch für Händler, die außerhalb der EU ansässig sind, aber Ihr Warenlager innerhalb der EU betreiben. Bei dieser Konstellation übernimmt Hood.de grundsätzlich den Einzug und die Abführung der Mehrwertsteuer unabhängig vom Warenwert der Bestellung.
Hood.de wird in diesen Fällen zum fiktiven Lieferer und wird im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer so behandelt, als wäre der Marktplatz der tatsächliche Lieferant der bestellten Ware.
Wie funktionieren Einzug und Abführung der Mehrwertsteuer?
Beispiel: Ein Hood.de-Verkäufer mit Firmensitz und Warenlager in China verkauft einen Artikel im Wert von 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an einen Käufer in Deutschland. Die Bezahlung des gesamten Betrages inklusive Mehrwertsteuer geht wie gewohnt an den Verkäufer.
Wird die Ware versendet, erstellt Hood.de für diese Bestellung die Rechnung für den Käufer. Im Gegenzug muss der Verkäufer Hood.de eine Rechnung über die Lieferung bereitstellen. Beides erfolgt parallel durch das Setzen des Versandstatus.
Die fälligen Mehrwertsteuerbeträge werden in der Regel spätestens zum Ende eines Monat per PayPal oder SEPA-Lastschrift vom Verkäufer eingezogen und von Hood.de an die Finanzbehörden weitergeleitet.
In einer gesondert erstellten Abrechnung erhält der Verkäufer eine Übersicht über die von Hood.de weitergeleitete Mehrwertsteuerbeträge.
Hat Ihnen unsere Online-Hilfe nicht bei der Beantwortung Ihrer Frage geholfen oder benötigen Sie weitergehende Unterstützung, kontaktieren Sie hier direkt den Hood-Kundendienst.
Anfrage senden