
Nachnahme ist eine gern genutzte Zahlungsart im Online-Handel. Ab dem
1. März 2018 – also kommenden Donnerstag – gibt es hier eine wichtige Neuerung, die auch Auswirkungen auf die Abläufe im Shop hat.
Aktuell verlangt DHL bei der Zusatzleistung ein erhöhtes Nachnahmeentgelt. Hinzu kommen für den Verbraucher noch einmal 2 Euro sog. Übermittlungsentgelt, was er direkt an den Zusteller zahlen muss, wenn er das Paket ausgehändigt bekommt.
Zum 1. März wird diese Aufsplittung abgeschafft. Ab dann beträgt die Nachnahmegebühr für den Versender 5,60 Euro (zzgl. MwSt.) – und zwar zusätzlich zum Paketpreis.
Hintergrund: Neue Steuerregelungen: Als Begründung führt die Deutsche Post in ihrem Antrag an, dass bisher der Bestandteil „Geldübermittlung“ (also die 2 Euro Übermittlungsentgelt) umsatzsteuerbefreit ist, der Bestandteil „Nachnahmeentgelt“ aber der Umsatzsteuer unterliegt.
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