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Liebe Hood-Händler,
aufgrund einer Änderung in der Umsatzsteuergesetzgebung zum 01. Januar 2019 sind wir als Marktplatzbetreiber verpflichtet, weitergehende Nachweise von Ihnen einzuholen.
Um Umsatzsteuerausfällen durch hinterzogene Umsatzsteuer von Händlern aus Drittstaaten zu unterbinden, nimmt der Gesetzgeber künftig die Marktplätzbetreiber für nicht gezahlte Umsatzsteuern von Marktplatzhändlern in die Haftung. Im Gegenzug wird durch das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit der steuerehrlichen Marktplatzhändler gestärkt, da Umsatzsteuersünder künftig entweder vom Marktplatz entfernt oder ihrer Umsatzsteuerpflicht für Verkäufe nachkommen müssen.
Hood.de ist deshalb verpflichtet von allen Händlern, also auch Ihnen, eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) und eine Bescheinigung nach §22f UStG darüber zu verlangen, dass Sie in der EU steuerlich registriert sind. Der Prozess ist einfach zu bewerkstelligen und die ersten Schritte können Sie anhand dieser Anleitung bereits jetzt veranlassen. Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da. Informationen für Kleinunternehmer und Differenzbesteuerte sowie Sonderfälle finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Ihr Hood-Team
Schritt 1: Muss ich mich in Deutschland steuerlich registrieren?
Wenn Sie auch zukünftig Artikel an Käufer in Deutschland über deutsche Online-Marktplätze oder Verkaufsplattformen tätigen möchten (also Verkäufe, die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen), ist eine steuerliche Registrierung in Deutschland (oder der EU) erforderlich.
Sie müssen Ihre USt-IdNr. und Bescheinigung dann fristgerecht bei Hood.de hinterlegen:
- Händler mit Firmensitz außerhalb der EU bis zum 28.02.2019
- Händler mit Firmensitz innerhalb der EU (also auch Deutschland) bis zum 30.09.2019
Schritt 2: Wie kann ich mich registrieren und/oder die Bescheinigung anfordern?
Die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) regelt, bei welchem Finanzamt Sie sich registrieren und auch die Bescheinigung erhalten:
- Händler mit deutschem Firmensitz wenden sich dazu einfach an ihr lokales Finanzamt.
- Händler aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland ermitteln das zuständige Finanzamt unter diesem Link.
Mit diesem Vordruck können Sie die Bescheinigung direkt anfordern, indem Sie den ausgefüllten Antrag schriftlich per Post oder E-Mail an das zuständige Finanzamt senden.
Beispiel: wenn Sie in Spanien registriert sind, solten Sie bereits eine spanische USt-IdNr. (ESX9999999X) haben. Sie müssen dann lediglich noch die Bescheinigung nach §22f UStG beantragen. Unter obenstehendem Link können Sie ermitteln, dass das Finanzamt Kassel-Hofgeismar für spanische Händler zuständig ist. Sie senden Ihren Antrag daher per E-Mail direkt an [email protected].
Sollten Sie Hilfe benötigen, um das zuständige Finanzamt zu ermitteln, helfen wir gerne weiter.
Da jeder Marktplatzhändler diese Bescheinigung jetzt anfordern wird, ist bei den Finanzämtern mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, so dass Sie sich möglichst zeitnah um diese Bescheinigung kümmern sollten.
Schritt 3: Was muss ich abschließend tun?
Sie erhalten von Ihrem zuständigen Finanzamt dann eine USt-IdNr. sowie eine Bescheinigung nach §22f UStG (analog zu Seite 4-5). Beides hinterlegn Sie bitte hier in Ihrem Mein Hood.
Ihre Bescheinigung ist gültig, wenn diese ...
1. so aussieht wie das untenstehend abgebildete Muster.
2. Stempel und Unterschrift Ihres Finanzamtes trägt.
3. Ihre vollständigen Daten enthält und die Daten mit Ihren bei Hood hinterlegten Daten übereinstimmen.

Kleinunternehmer & Differenzbesteuerte
Wenn Sie Kleinunternehmer sind oder der Differenzbesteuerung unterliegen, ist die Angabe einer Steuernummer ausreichend, Sie benötigen nicht zwangsläufig eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.). Aber auch Sie müssen eine Bescheinigung nach §22f UStG wie obenstehend beschrieben anfordern und bei Hood.de hochladen.
Sonderfälle
Wenn Sie nach § 3 UStG in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, weil Sie ausschließlich Lieferungen an Abnehmer im Inland ausführen, bei denen die Beförderung oder Versendung nach Abschluss des Kaufvertrages im Drittland beginnt (Direktverkäufe nach § 3 Abs. 8 UStG) wenden Sie sich bitte an den Hood-Kundendienst. Wenn Sie die Lieferschwelle nach § 3c Abs. 3 UStG nicht überschreiten, sollten Sie dennoch eine USt-ID und auf Antrag auch eine Bescheinigung nach §22f Abs. 1 Satz 2 UStG erhalten.